Folgende AGB's gelten bei der Vermietung eines Maschinisten Standardmässig insofern nichts anderes vereinbart wurde:
Kündigungsfrist: Ist der vorliegende Verleihvertrag auf eine zeitlich unbefristete Dauer abgeschlossen, so kann er wie folgt gekündigt werden:
2 Arbeitstage während den ersten drei Monaten des ununterbrochenen Einsatzes. 7 Tage vom 4. bis und mit dem 6. Monat des ununterbrochenen Einsatzes. 1 Monat ab dem siebten Monat des ununterbrochenen Einsatzes. 2 Monate im 2. bis und mit 9. Anstellungsjahr 3 Monate ab dem 10. Anstellungsjahr
Ist der vorliegende Verleihvertrag auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen, endet er am Ende des letzten Tages der Vertragsdauer.
Arbeitszeit: Als Arbeitszeit für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin gilt mindestens 42.50 Stunden pro Woche (bzw. 8.5 Stunden pro Tag). Maximum Stunden richten sich nach dem Gesetz.
Entgelt für den Einsatz: Die Einsatzfirma zahlt der Verleihfirma für den Einsatz des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin gemäss Vereinbarung. Darin enthalten sind alle Sozialleistungen, Zulagen, Spesen und Nebenleistungen sowie allfällige Weiterbildungs- und Vollzugskosten und Kosten für den flexiblen Altersrücktritt, FAR, nach Massgabe des für diesen Einsatz geltenden allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrages gemäss Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin und dem Verleihbetrieb.
Zahlungstermin Zahlungsfrist: 10 Tage nach Rechnungseingang.
Haftung für Schäden Das von der Verleihfirma zur Verfügung gestellte Personal ist nicht aufgrund eines Werkvertrages oder Auftrages bei der Einsatzfirma tätig; die Verleihfirma haftet demnach gegenüber der Einsatzfirma auch in keiner Weise für das Ergebnis der von seinem verliehenen Personalerbrachten Leistung. Die Verleihfirma haftet nur für die korrekte Auswahl der verliehenen Arbeitnehmenden.
Weisungsbefugnis und Arbeitssicherheit Die Einsatzfirma besitzt gegenüber dem bzw. der zur Verfügung gestellten Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin das alleinige Weisungs- und Kontrollrecht bezüglich der Ausführung der Arbeit. Sie beachtet dabei insbesondere die Weisungen und gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.
Übertritt Der Kunde kann einen temporären Mitarbeiter nach Einsatzende, welches mindestens drei Monate gedauert hat, in ein direktes Anstellungsverhältnis übernehmen, dafür schuldet er der Verleihfirma einmalig 20% vom Bruttojahreslohn.
Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Verleihfirma.